Leistungen der UV

Eine private Unfallversicherung soll im Eintritt eines Schadenfalls vordergründig die finanzielle Absicherung sicherstellen, wenn es als Unfallfolge zu einer längeren bis sogar andauernden Beeinträchtigung der eigenen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit kommt. Als finanzielle Absicherung sieht die Unfallversicherung eine einmalige monetäre Zahlung oder eine lebenslange Rente vor. Je nach Wunsch kann ein Versicherungsnehmer bzw. eine Versicherungsnehmerin bei Antragstellung, oder auch noch später, bestimmte Progressionsvereinbarungen treffen, damit die Höhe der Leistungen im Schadensfall bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigt.

Das angebotene Leistungsspektrum ist mit der Absicherung eines etwaigen Invaliditätsrisikos allerdings noch nicht beendet. Durch entsprechende Vereinbarungen bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung können gegen Beitragsaufschläge auch andere Folgen versichert werden, zum Beispiel ein Unfalltod. Bei einer sogenannten Todesfallleistung wird der in der Versicherungspolice vereinbarte feststehende Betrag von der Versicherung an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

In die private Unfallversicherung den Schutz vor Unfalltod mit aufzunehmen ist durchaus sinnvoll. So wäre nämlich unter Umständen denkbar, dass eine verunglückte Person innerhalb von 10 Monaten nach dem Eintritt des Unfallereignisses an den Folgen verstirbt. Eine Invaliditätsrente würde aber erst nach 12 Monaten und dann bis zum Lebensende gezahlt werden. In der vorgenannten beschriebenen Situation würde es demnach nicht zu einer Leistung bzw. Zahlung seitens der Versicherung kommen, es sei denn, der Unfalltod wäre Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Um den eben beschriebenen Zeitraum bis zur etwaigen Zahlung von zustehenden Invaliditätsleistungen zu überbrücken, existiert die Möglichkeit, eine sogenannte Übergangsleistung zu vereinbaren. In diesem Fall zahlt die private Unfallversicherung einen feststehenden Betrag, der der versicherten Person zusteht, wenn die Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum hochgradig beeinträchtigt wird (z. B. 3 Monate zu 100 % bzw. 6 Monate lang zu mindestens 50 %).

  • Weitere Leistungen, die Bestandteil einer privaten Unfallversicherung sein können, sind beispielsweise das Krankenhaustagegeld bzw. das Genesungsgeld.
  • Selbstständige schließen häufig das sogenannte Unfalltagegeld ab, welches prozentual nach dem Grad der Leistungseinschränkung gezahlt wird.
  • Viele Versicherungen bieten darüber hinaus diverse Sofortleistungen für gewisse schwere Verletzungsarten und ein vertragliches Schmerzensgeld an.
  • Auch Kosten für unfallbedingte kosmetische Eingriffe bzw. Operationen und/oder unfallbedingte Bergungskosten können als mögliche Leistungen im Bedarfsfall abgesichert werden.
  • Immer häufiger werden vor allem bei älteren Menschen Serviceleistungen im Haushalt (beispielsweise Lieferung des Mittagessens, Putzhilfe) abgesichert.